Amtlich beglaubigte Übersetzungen aus dem Niederländischen ins Deutsche oder umgekehrt

Möchten Sie beispielsweise Ihre Geburtsurkunden, Scheidungsurkunden, Zeugnisse, Diplome, Arbeitsbewilligungen, Testamente auf Niederländisch übertragen und beglaubigen lassen?

Kein Problem!

Unsere allgemein beeidigten Gerichtsdolmetscher für Niederländisch bieten Ihnen professionelle Leistung in einem sehr guten Preis-Leistungsverhältnis.

Wir sind jederzeit für Sie da!

 

Übersetzung mit Beglaubigung Niederländisch-Deutsch

Beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten und Urkunden werden von Gerichten sowie sonstigen Behörden verlangt.

In den, mit einem Stempel und der Unterschrift des beeidigten oder vereidigten Übersetzers versehenen Dokumenten, wird im Beglaubigungsvermerk bestätigt, dass die Übertragung inhaltlich mit der vorgelegten fremdsprachlichen Urkunde übereinstimmt. Somit wird gewährleistet, dass Namen, Daten und Tatsachen aus den Urkunden nicht manipuliert oder verfälscht werden können.

 

Beeidigte und gerichtlich zertifizierte Übersetzer & Gerichtsdolmetscher

Die Beglaubigung von verschiedenen Dokumenten darf nur von einem gerichtlich vereidigten, beeidigten oder ermächtigten Übersetzer in der Sprachkombination Deutsch –Niederländisch durchgeführt werden.

 

Gerichtlich beglaubigte Übersetzung Niederländisch

Wie sieht eine gerichtlich beglaubigte Übersetzung aus?

Es sind drei Teile zu erwähnen:

  1. Originaldokument bzw. dessen Kopie
  2. Übersetzung
  3. Beglaubigungsklausel= Bestätigung des Gerichtsdolmetschers über die Korrektheit der Übertragung
Beglaubigte Übersetzung: Albanisch, Armenisch, Bosnisch, Bulgarisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Kroatisch, Laotisch, Mazedonisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Slowakisch, Spanisch, Thailändisch, Tschechisch, Türkisch, Ungarisch, Vietnamesisch

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