Beglaubigte Übersetzungen Polnisch-Deutsch

Es handelt sich hier um eine Übertragung, die in genauer Übereinstimmung mit dem Original erfolgt, deren Richtigkeit durch den vom jeweiligen gerichtlich zertifizierten Übersetzer angebrachten Stempel bestätigt wird. Der gerichtlich zertifizierte Dolmetscher bescheinigt das in der sog. Beglaubigungsklausel als Bestätigung für die inhaltliche Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Original.

 

Beeidigte und vereidigte Übersetzer für Polnisch

Unsere Experten bieten Ihnen professionelle Leistung in einem sehr guten Preis-Leistungsverhältnis.

Wir sind jederzeit für Sie da!

Beeidigte Übersetzer für Polnisch übersetzen für Sie in unserem Büro beispielsweise:

  • Geburtsurkunden
  • Heiratsurkunden und Scheidungsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweise
  • Grundbuchauszüge
  • Zeugnisse, Diplome, Zertifikate, Bestätigungen für Universitäten
  • Handelsregisterauszüge/Firmenbuchauszüge
  • Leumundszeugnisse
  • Personalausweise
  • Dokumente, die als Beweismittel Gerichten oder Behörden vorgelegt werden müssen

 

Gerichtliche Übersetzung mit Beglaubigung

Wie sieht eine amtliche Übersetzung mit Beglaubigung aus?

Es sind drei Teile zu erwähnen:

  1. Originaldokument bzw. dessen Kopie
  2. Übersetzung
  3. Dolmetscherklausel = Bestätigung des Gerichtsdolmetschers über die Korrektheit der Übertragung
Beglaubigte Übersetzung: Albanisch, Armenisch, Bosnisch, Bulgarisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Kroatisch, Laotisch, Mazedonisch, Niederländisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Slowakisch, Spanisch, Thailändisch, Tschechisch, Türkisch, Ungarisch, Vietnamesisch

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