Gerichtlich beglaubigte Übersetzungen aus dem Tschechischen/ins Tschechische

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Amtliche Übersetzung mit Beglaubigung Tschechisch - Deutsch

Beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten und Urkunden werden von Gerichten sowie sonstigen Behörden verlangt.

In den, mit einem Stempel und der Unterschrift des beeidigten oder vereidigten Übersetzers versehenen Dokumenten, wird im Beglaubigungsvermerk bestätigt, dass die Übertragung inhaltlich mit der vorgelegten fremdsprachlichen Urkunde übereinstimmt. Somit wird gewährleistet, dass Namen, Daten und Tatsachen aus den Urkunden nicht manipuliert oder verfälscht werden können.

 

Vereidigte und allgemein beeidigte Übersetzer für Tschechisch

Die Beglaubigung von verschiedenen Dokumenten darf nur von einem gerichtlich vereidigten, beeidigten oder ermächtigten Übersetzer in der Sprachkombination Deutsch - Tschechisch durchgeführt werden.

 

Wie sieht eine amtliche Übersetzung mit Beglaubigung aus?

Es sind drei Teile zu erwähnen:

  1. Originaldokument bzw. dessen Kopie
  2. Übersetzung
  3. Dolmetscherklausel = Bestätigung des Gerichtsdolmetschers über die Korrektheit der Übertragung
Beglaubigte Übersetzung: Albanisch, Armenisch, Bosnisch, Bulgarisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Kroatisch, Laotisch, Mazedonisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Slowakisch, Spanisch, Thailändisch, Türkisch, Ungarisch, Vietnamesisch

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