Amtlich beglaubigte Übersetzungen der Sprachkombination Türkisch-Deutsch
Beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten und Urkunden werden von Gerichten sowie sonstigen Behörden verlangt.
In den, mit einem Stempel und der Unterschrift des beeidigten oder vereidigten Übersetzers versehenen Dokumenten, wird im Beglaubigungsvermerk bestätigt, dass die Übertragung inhaltlich mit der vorgelegten fremdsprachlichen Urkunde übereinstimmt. Somit wird gewährleistet, dass Namen, Daten und Tatsachen aus den Urkunden nicht manipuliert oder verfälscht werden können.
Vereidigte und allgemein beeidigte Übersetzer für Türkisch
Die Beglaubigung von verschiedenen Dokumenten darf nur von einem gerichtlich vereidigten, beeidigten oder ermächtigten Übersetzer in der Sprachkombination Deutsch -Türkisch durchgeführt werden.
Welche Dokumente müssen von einem zertifizierten Gerichtsdolmetscher beglaubigt werden?
In der Regel alle Urkunden, die für offizielle Zwecke übersetzt und verwendet werden, wie z.B. Übersetzungen von Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Arbeitsbestätigungen, Universitätsdiplome, Namensänderungsurkunden, von Versicherungsnachweisen, Bescheinigungen aller Art, Führerscheine, Verträge aller Art sowie andere Dokumente für alle Behörden.
Übersetzung mit Beglaubigung Türkisch-Deutsch
Wie verfahren wir beibeglaubigten Übersetzungen Deutsch ↔ Türkisch?
Sie senden uns Ihre zu übersetzenden Verträge, Zeugnisse oder Urkunden per Fax oder eingescannt per E-Mail, auf dem gleichen Weg erhalten Sie von uns ein kostenloses Angebot.
Dazu benötigen wir folgende Informationen von Ihnen:
- Ausgangssprache und Zielsprache für die Übertragung
- Für welchen Staat soll die Beglaubigung gültig sein?
- gewünschter Liefertermin und Ihren Namen und Telefonnummer